HÄUFIGE BERATUNGSANLIEGEN
Grundsätzlich kann jeder eine humangenetischen Beratung in Anspruch nehmen, der bei sich selbst oder in seiner Familie eine genetische Vorbelastung vermutet, bzw. sich hierüber näher informieren möchte. Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Krankenkasse. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Bei den folgenden 4 Fällen handelt es sich um häufige Anliegen für eine humangenetische Beratung
|| Bei Ihnen, einem Ihrer Kinder oder weiteren Familienangehörigen wurde der Verdacht auf das Vorliegen einer genetischen Erkrankung erhoben, die durch eine humangenetische Beratung/Diagnostik aufgeklärt werden soll.
|| Bei einer Person in Ihrer Familie wurde bereits eine genetische Veränderung festgestellt, auf die Sie sich prädiktiv testen lassen möchten oder bei Ihnen selbst wurde eine genetische Veränderung gefunden und Sie möchten sich näher über deren Bedeutung und Konsequenzen informieren.
|| Sie möchten sich allgemein darüber informieren, ob für Sie aufgrund Ihrer eigenen Krankengeschichte oder Ihrer Familienvorgeschichte ein erhöhtes genetisches Risiko für Ihre Gesundheit bestehen könnte. Häufige Fragestellungen sind das gehäufte oder frühe Auftreten von Krebs, Demenz, Schlaganfällen, Herzinfarkten, Thrombosen, seltene/ungewöhnliche Erkrankungen und Tumorarten, Muskel- oder Stoffwechselerkrankungen.
|| Bei Ihnen besteht eine Schwangerschaft oder Sie haben Kinderwunsch und möchten sich informieren, ob für Ihre Nachkommen ein erhöhtes genetisches Risiko für angeborene Erkrankungen, Fehlbildungen oder Behinderungen bestehen könnte (z.B. weil in Ihrer Familie ein Kind mit einer Behinderung/Entwicklungsstörung/genetischen Erkrankung geboren wurde oder unklare Kindstode aufgetreten sind, es bei Ihnen zu zwei oder mehr Fehlgeburten gekommen ist, bei Ihnen eine ungewollte Kinderlosigkeit besteht, zwischen Ihnen und Ihrem Partner oder in Ihrer Familie eine Blutsverwandtschaft bekannt ist, Sie sich informieren möchten, ob Sie Überträger einer rezessiven Erkrankung sind).